Oderländischer Anwaltverein Oderländischer Anwaltverein
Anwalt
0
0
0
0
Oderländischer Anwaltverein - Beitragsordnung

Beitragsordnung des Oderländischen Anwaltverein e.V.

i.d.F. vom 27.10.2007

Zu § 6 der Vereinssatzung beschließt die Mitgliederversammlung:
  • Der Vereinsbeitrag beträgt ab 01.01.1993 DM 240,00 jährlich.
  • Daneben werden die an den DAV zu entrichtenden Umlagen gem. der dortigen Beitragsordnung gesondert erhoben.
  • Der Gesamtbetrag für das Jahr ist am 31.03. d.J. fällig.
  • (Neu-) Mitglieder, die im Laufe der 2. Hälfte eines Kalenderjahres eintreten, zahlen nur ½ des Jahresbetrages.

Anmerkung:
  • Mit Beschluss der Mitgliederversammlung des DAV vom 14.09.2009 wurde die bisher gesondert erhobene Werbeumlage für die Finanzierung der DAV-Imagekampagne von 30,00 EUR p.a. pro Mitglied durch eine Beitragserhöhung um 20,00 EUR von (210,00 DM=)107,37 € auf 127,37 EUR p.a. mit Wirkung ab dem 01.01.2010 ersetzt. Dieser DAV-Beitrag wird in Halbjahresbeträgen, erstmals zu dem Eintritt folgenden Halbjahr erhoben.
  • Der Gesamtvereinsbeitrag des Oderländischen Anwaltvereins beläuft sich damit ab dem 01.01.2010 auf 250,00 € p.a., fällig am 31.03. d.J.; bei Eintritt nach dem 30.06. des Jahres (1/2) = 125,00 €.

0
0
0
0

Oderländischer Anwaltverein © 2010
Seite in 0.03407 sec generiert