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Oderländischer Anwaltverein - Entschädigungsordnung

Ordnung über Entschädigungen des Vorstandes und
der Mitglieder des Oderländischen Anwaltverein e.V.


§ 1

Den Mitgliedern des Oderländischen Anwaltverein e.V. wird für den mit ihrer Tätigkeit im Vereinsinteresse bzw. - auftrag verbundenen Aufwand und Zeitversäumnisse eine angemessene Entschädigung gewährt.
Dies gilt nicht für Teilnahme an Mitgliederversammlungen und Seminaren sowie sonstigen Vereinsveranstaltungen.

§ 2

Die Gewährung von Entschädigungen an Vereinsmitglieder setzt grundsätzlich einen Auftrag bzw. eine vorher erteilte Zustimmung des Vorstandes, im Vereinsinteresse tätig zu werden, voraus. Die Wahl in eine satzungsmäßige oder von der Mitgliederversammlung beschlossenen Funktion ersetzt dies(n).

§ 3

Die Höhe der Entschädigung beläuft sich auf das Doppelte der in Nrn. 4003 und 7005 VVRVG genannten Beträge. Soweit erforderlich und üblich werden die tatsächlichen Reisekosten und Übernachtungskosten, gegen Nachweis, ersetzt.

§ 4

Zur Vermeidung der zeitaufwändigen Erstellung von Nachweisen der für den Verein geleisteten Bürotätigkeit erhält der Vorsitzende des Oderländischen Anwaltvereins e.V. bzw. ein anderes Mitglied des Vorstandes, welches die Geschäftsstelle in seiner Kanzlei unterhält, eine monatliche Pauschalentschädigung von 1 € pro Mitglied und eine Kostenpauschale von 10,00 € für Telefon und Telefax, sofern keine gesonderte Abrechnung erfolgt.
Die weiteren Mitglieder des Vorstandes erhalten eine monatliche Pauschalentschädigung von 0,25 € pro Mitglied und eine Telefonkostenpauschale von 5,00 €.
Die Abrechnung der Vorstandsmitglieder soll halbjährlich erfolgen; maßgebend für die Mitgliederzahl ist die jeweilige Halbjahresmeldung nach der Satzung des DAV.
Zusätzlich wird die Entschädigung gem. § 3 gewährt.

Sollte sich ein Vorstandsmitglied nicht aktiv an der Arbeit des Vorstandes beteiligen, kann die Pauschalentschädigung und Kostenpauschale auf Mehrheitsbeschluss des Vorstandes ganz oder teilweise versagt werden, gegen den die Mitgliederversammlung angerufen werden kann.


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